Familien-Förderungen
Familienbonus

Bei allen Freizeiten, in denen wir Kinderbetreuung anbieten, gilt unser Familienbonus (für nicht volljährige Kinder). Das bedeutet, dass der Aufenthalt für das dritte und jedes weitere Kind gratis ist. Bei unserer Woche für alleinerziehende Familien ist bereits der Aufenthalt des zweiten und jedes weiteren Kindes gratis.
Zuschuss vom Land Oberösterreich
Familien mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich können für eine Freizeitteilnahme auf Schloss Klaus einen Landeszuschuss für den Familienurlaub beantragen. Voraussetzungen sind u.a.:
* mindestens 3 Kinder, die Familienbeihilfe beziehen; oder 2 Kinder, wenn für eines die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird.
* es werden mindestens 7, maximal 14 Tage pro Jahr gefördert
* der Antragsteller muss die österr. Staatsbürgerschaft besitzen
* die Förderung muss 3 Wochen vor dem Urlaub beantragt werden
Mehr Infos gibt es im Internet unter: www.land-oberoesterreich.gv.at > Themen > Gesellschaft und Soziales > Förderungen > Landeszuschuss für einen Familienurlaub. Inwieweit ähnliche Förderungen auch in anderen Bundesländern möglich sind, ist uns nicht bekannt.
Elternbildungsgutscheine
Elternbildungsgutscheine des Familienreferates des Landes Oberösterreich können bei unseren Partnerseminaren eingelöst werden, im Jahr 2012 auch bei den Vater-Kind-Tagen sowie im Sommer bei den Familienwochen.
Mehr Infos auf http://www.familienkarte.at/de/elternbildung.html
Steuerliche Absetzbarkeit des Kinderlagers
Soweit wir informiert sind, können Eltern von Kindern bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres die Aufwendungen für das Kinderlager (oder ähnliche Kinderfreizeiten) von Schloss Klaus ab dem Jahr 2012 steuerlich als Kinderbetreuungskosten absetzen. Dazu stellen wir eine Bestätigung aus, dass unsere leitende Mitarbeiterin eine pädagogische Ausbildung nachweisen kann. Details müssten die Eltern mit dem (österreichischen) Finanzamt abklären.

